Umwelt und Raumordnung
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Preis für vorbildliche Umweltarbeit |
Antrag unter: www.lsb-brandenburg.de | oder direkt hier |
Obmann |
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Dr. Hans Adolf Ullner |
Tel: 033205 / 62583 |
Umweltinitiativen |
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Blaue Flagge
Seit 1987 wird in Zusammenarbeit mit der F.E.E. die "Blaue Flagge" vergeben. Die Auszeichnung wird verliehen, wenn bestimmte Anforderungen bezüglich des Umweltmanagements, der Umweltkommunikation erfüllt sind, ausreichende Entsorgungsbereiche für (Sonder-)Abfälle und Abwasser und die standardgemäßen Sicherheitsaspekte beachten werden. Die BLAUE FLAGGE ist das erste gemeinsame Umweltsymbol, das für jeweils ein Jahr vergeben wird.
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| VBS-Vereine mit erworbener Blauer Flagge: | 2010: Potsdamer Seglerverein, (12.x) SG Segeln Potsdam, (9.x) |
Bewuchsmessungen in Häfen: |
Die vom DSV in Zusammenarbeitung mit Forschung und Industrie initierten Bewuchsmessungen werden 2008 mit Unterstützung folgender vereine durchgeführt: Werbellinsee: SVStahl Finow e.V. Scharmützelsee: Saarower Segler-Verein am Werl e.V. Schwielochsee: SG Schwielochsee Schwielowsee: SGSegeln Potsdam |
Raumordnung |
Neue Segelreviere: |
Schlabendorfer See: im Aufbau WSV Schlabendorf bereits gegründet Sondergenehmigung f. begrenzte Seenutzung 2009 Hafen von LAUBAG errichtet. Gräbendorfer See: Segel- u. Wassersportverein 2008 gegründet |
Fischereientschädigungen: |
Im Revisionsverfahren 07/08 mit Brandenburger Vereinen Fischereigebühren für Stegnutzer weitgehends abgewendet siehe auch www.dsv.org |
WSA-Nutzungsentgelte: |
Der Vorsitzende des Sportausschusses des Deutschen Bundestages, Dr. Peter Dankert, die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Karin Roth, der Bundestagsabgeordnete Swen Schulz stellten den Wassersportverbänden am 10. Februar 2009 eine unbürokratische Reglung der neuen Nutzungsentgelte vor, die von den gemeinnützigen Wassersportvereinen für angepachtete bundeseigene Wasserflächen zu zahlen sind. Sie sieht vor, dass den gemeinnützigen Wassersportvereinen einen Ermäßigung von 75 % auf die nach der letzeten Verwaltungsvorschrift berechneten Pachten gewährt wird. In Härtfällen kann die Anpassung gestaffelt werden. Die Reglung gilt ab 2010 und steht noch unter dem Vorbehalt der Haushaltberatung für 2010. Rückfragen und neue Informationen der Vereine bitte an die Geschäftsstelle, siehe auch www.dsv.org |


Siegerehrung 2009
